Nutzungsordnung
§ 1 Räume
Zur Benutzung stehen die Clubräume und die Säle zur Verfügung. Die Säle können von den Mitgliedern und den Nichtmitgliedern nach vorheriger Reservierung bei der Geschäftsführung genutzt werden. Die Clubräume stehen den Mitgliedern und deren Gästen ohne Reservierung zur Verfügung. Die Clubräume sind montags bis freitags von 11.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet. Andere Zeiten können mit der Geschäftsführung des Vereins vereinbart werden.
§ 2 Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des Vereins im Rahmen der Kapazitäten und dieser Nutzungsordnung zu nutzen. Dazu erhält jedes Mitglied eine Clubkarte, die nicht übertragbar ist. Firmen geben den Namen der Person an, die für sie die Mitgliedsrechte ausübt.
§ 3 Benutzung durch Nichtmitglieder
Die Säle stehen auch Nichtmitgliedern mit Genehmigung des Vorstandes zur Verfügung.
§4 Gäste
Gäste können von Mitgliedern eingeladen werden. Sie können in Begleitung des sie einführenden Mitglieds die Einrichtung des Clubs benutzen. Sie tragen sich in das im Empfangsraum ausliegende Gästebuch ein.
§5 Nutzungsgebühren
Für die Benutzung der Clubräume entsteht kein Entgelt. Für die Benutzung der Säle ist ein Kostenbeitrag zu zahlen, dessen Höhe vom Vorstand festgestellt wird.
§6 Veranstaltungen des Vereins
Dem Verein stehen die Säle für eigene Veranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung.
§7 Kleidung
Die Kleidung entspricht der Atmosphäre und dem Niveau des Vereins, seinen Einrichtungen und Veranstaltungen.
§8 Werbung, Zeitungen
Zeitungen, Zeitschriften und Bücher dürfen aus den Räumen des Vereins nicht entfernt werden. Das Verteilen von Werbezeitschriften ist ohne Genehmigung des Vorstandes nicht möglich.
§9 Restaurationsbetrieb
Beitragsordnung
Es sind folgende Mitgliedsbeiträge gemäß § 4 der Satzung zu entrichten
1. einmaliger Aufnahmebeitrag (der Vorstand kann eine sachgerechte Stundung gewähren)
€ 4.500,00
2. Jahresbeitrag
€950,00
3. Ermäßigter Jahresbeitrag für ausgeschiedene Natürliche Mitglieder/Repräsentanten(§ 3 Abs. 5 und 6)
€475,00
4. Jahresbeitrag für natürliche Mitglieder nach Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern sie dem Verein seit mindestens 20 Jahren ununterbrochen bei Zahlung des vollen Jahresbeitrags angehörten (§ 4 Abs. 1 S. 5)
€475,00